- 041 620 41 21
- info@ecomatic.ch
- Mo – Fr: 06.30 – 12.00 / 13.00 – 16.30 Uhr
Die Ecomatic AG beliefert seit 1968 Unternehmen in der Zentralschweiz und den angrenzenden Kantonen.
Die Ecomatic AG ist ein KMU-Betrieb in erfolgreicher
Schweizer Führung und mit Schweizer Produkten.
Ecomatic AG trägt dazu bei, dass sich Ihre Mitarbeiter in der Begegnungszone Ihres Unternehmens wohl fühlen. Mit benutzerfreundlichen, neuen Automaten und Qualitätsprodukten, die täglich oder wöchentlich nachgefüllt werden, decken wir die unterschiedlichsten Bedürfnisse Ihrer Belegschaft ab.
Grundsätzlich besitzen alle Automaten die von Ecomatic AG gestellt werden einen Wechselprüfer mit oder ohne Schlüsselleser. Die Möglichkeit besteht den Bezug mit
Twint zu bezahlen, Voraussetzung guter Handyempfang und Zugang zum Lan (Dose nahe Automat). Es können auch bestehende Badges verwendet werden, wenn diese
kompatibel sind. Bei Freiverkauf (Subventioniert vom Arbeitgeber) verfallen die Zahlungsmöglichkeiten.
Je nach Gebrauch wird Ihr Automat täglich oder wöchentlich unter strengsten Hygienevorschriften durch die Ecomatic AG gereinigt.
Wir versichern Ihnen, dass sämtliche Automaten durch unsere Wartungsarbeiten auf dem neuesten Stand der Technik sind. Das können wir durch eine strenge Qualitätskontrolle und regelmässige Servicearbeiten garantieren.
Im Fall einer Störung versichert Ihnen Ecomatic AG an Werktagen von 6.30 – 16.30 Uhr eine Behebung in zeitnaher Frist. Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail unter info@ecomatic.ch
Ecomatic AG liefert Ihnen die gewünschten Automaten innerhalb von 2 – 4 Wochen.
Bei drastischen Veränderungen vom Personalbestand behält sich die Ecomatic AG eine Anpassung des Automatenparks in Absprache mit der Geschäftsleitung vor.
Der Auf- und Abbau von Automaten geht zu lasten der Ecomatic AG, insofern diese auf dem ordentlichen Weg im Gebäude untergebracht werden können. Erforderliche Kraneinsätze und Mauerdurchbrüche zum Platzieren oder Entfernen von Automaten sind Bauseits zu tragen.
Installationen, die durch den Anbieter vorgenommen wurden, müssen nach der Entfernung der Automaten wieder instand gestellt werden. Ausgenommen sind Ausschnitte und Bohrungen in Tischplatten, die als Satzabwurf oder Wasseranschlüsse dienten.